Die Mitglieder der Hohen Instanz für die Umsetzung der Ziele der Revolution haben heute das Wahlrecht für die Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet. Ein offenbar weltweites Novum (hab’s jetzt nicht für jedes einzelne Land nachgeprüft): die Listen aller Parteien müssen abwechselnd mit männlichen und weiblichen Kandidaten besetzt werden. Das Land wird in 26 Wahlbezirke eingeteilt mit je rund 400 000 Einwohnern, d.h. das jedes Gouvernorat einem Wahlbezirk entspricht, nur die beiden größten Städte Tunis und Sfax werden aufgeteilt. Pro 60 000 Einwohner gibt es einen Sitz in der Versammlung, was auf 7 Sitze pro Wahlbezirk hinausläuft. Abgestimmt wird nach Verhältniswahlrecht. Amtsträger der ehemaligen Regierungspartei RCD dürfen sich nicht zur Wahl stellen.