Im Jahr 2011 war Tunesien Ausgangspunkt des „Arabischen Frühlings“. Als einziges Land der Region hat der politische Umsturz hier in Ansätzen demokratische Früchte getragen. Auch bei den Frauenrechten geht es voran. Seit seiner Unabhängigkeit 1956 gilt Tunesien als regionaler Vorreiter in Sachen Gleichberechtigung. Nun hat das Parlament mit großer Mehrheit eine umfassende Strafrechtsänderung verabschiedet, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, und der Justizminister hat eine Anordnung aus den 1970er Jahren aufgehoben, die es Tunesierinnen de facto untersagte, Nicht- Muslime zu heiraten. Ein Fortschritt, sicher.  Doch viele andere Diskriminierungen müssen noch angegangen werden.

Am 26. Juli verabschiedete das Parlament einstimmig das neue Gesetz zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Es verändert das tunesische Strafrecht entscheidend und gleicht es den Prinzipien der neuen Verfassung aus dem Jahr 2014 an. Vorangegangen waren jedoch heftige Debatten. Mehrezia Labidi, ehemalige Vizepräsidentin der Verfassungsversammlung und Abgeordnete der konservativ-islamischen Ennahdha-Partei, schüttelt den Kopf, wenn sie an die langwierigen Diskussionen auch in ihrer Partei denkt. „Wenn es in einer Gesellschaft wie unserer um Frauen geht, fallen manchmal alle Hemmungen. Was auch in unseren Fraktionen für Konservative sitzen …“, sagt sie, als könne sie es immer noch nicht glauben. Doch die Befürworter_innen des Gesetzes, die sich über alle politischen Lager verteilen, haben nicht aufgegeben. Manchmal müsse man eben ein kleines Erdbeben in den Köpfen auslösen, so Labidi. „Natürlich muss ein Politiker auf seine Basis hören, aber er muss sie auch dazu bringen, Fortschritte zu machen.“

Ganz ähnlich wie Labidi sah das vor mehr als 60 Jahren schon der erste Präsident Tunesiens, Habib Bourguiba. 1956, im Jahr der Unabhängigkeit des Landes und noch vor der Verabschiedung einer Verfassung, setzte er – im Gegensatz zu Labidi ein überzeugter Säkularer – ein für damalige Verhältnisse revolutionäres Personenstandsgesetz (Code du Statut Personnel, CSP) durch. Es ist bis heute verantwortlich für den Ruf Tunesiens, das Musterland der Region in Sachen Frauenrechte zu sein.

Monia Ben Jemia, Vorsitzende des Tunesischen Verbandes der Demokratischen Frauen (Association Tunisienne des Femmes Démocrates, ATFD), fiel am 26. Juli 2017 ein Stein vom Herzen oben auf der Besucher_innentribüne des Parlaments. Seit mehr als zehn Jahren hatte die historisch wichtigste Frauenrechtsorganisation Tunesiens für eine Gesetzesänderung gekämpft. Erst nach dem politischen Umbruch 2011 kam Bewegung in die Angelegenheit. Zwar gebe es immer noch Reformbedarf, „aber insgesamt ist das ein gutes Gesetz“, so Ben Jemia, die aufzählt, was sich alles mit dem neuen Gesetz, das im Januar 2018 in Kraft treten wird, zum Positiven wandelt. So wird jetzt beispielsweise Belästigung im öffentlichen Raum unter Strafe gestellt. Eine Studie des CREDIF (Centre de Recherches, d’Études, de Documentation et d’Information sur la Femme / Zentrum für Forschung, Studien, Dokumentation und Information über Frauen), von UN Women und des tunesischen Familienministeriums hatte 2015 ergeben, dass mehr als die Hälfte der Frauen schon einmal auf der Straße Opfer von Belästigungen geworden waren, im öffentlichen Nahverkehr waren es sogar rund 90 Prozent.

„Kein Zustieg für Belästiger“

Ähnlich wie fast zeitgleich in Jordanien ist zudem eine Regelung abgeschafft worden, die es Vergewaltigern von Minderjährigen erlaubte, ihre Opfer zu heiraten, um einer Strafverfolgung zu entgehen. In Scheidungsverfahren wegen häuslicher Gewalt wurde früher die Strafverfolgung automatisch eingestellt, wenn die Frau den Scheidungsantrag zurückzog – auch dieses Vorgehen ist mit dem neuen Gesetz hinfällig. Mehr